Erstattungsmöglichkeiten

Sind Sie privat krankenversichert oder Beihilfeberechtigt?

Die Abrechnung von Psychotherapie erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker für Psychotherapie (GebÜH). Die Kostenübernahme Ihrer privaten Krankenkasse erfolgt je nach Tarifvertrag. Als Mitglied einer privaten Krankenversicherung bekommen Sie häufig auch ohne direktes Vorliegen einer psychischen Erkrankung die Kosten erstattet. Sie sollten aber auf jeden Fall vor Beginn der Therapie die Kostenübernahme mit Ihrer Krankenkasse klären.

Haben Sie eine Krankenzusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen?

Mittlerweile bieten einige Krankenzusatzversicherungen, für einen relativ geringen Monatsbeitrag die Versicherung von Leistungen eines Heilpraktiker für Psychotherapie an.

Sind Sie gesetzlich versichert?

Die Kosten für eine Psychotherapie beim Heilpraktiker werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.

Können Sie jedoch gegenüber Ihrer Krankenkasse nachweisen, dass Sie in zumutbarer Zeit (ca. 3 Monate) keinen geeigneten Therapieplatz bei einem Psychologischen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung erhalten, besteht die Möglichkeit, die Übernahme der Kosten für einen Heilpraktiker für Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen. Sie belegen dies mit einem Protokoll der vergeblichen Suche nach einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung (Name des Psychotherapeuten, Datum und Uhrzeit des Telefongesprächs, Wartezeit.


Informieren Sie sich hierüber bitte vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse.

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